Seit Oktober diesen Jahres gehöre ich nun auch zur Gruppe der Selbständigen und Existenzgründer. Wer diesen Schritt plant, sollte sich frühzeitig auch mit den zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten auseinandersetzen. Da ich dies nun hinter mich gebracht habe, will ich heute einen kleinen Bericht zum Thema Gründungszuschuss schreiben.

Der Staat fördert den Schritt in die Selbständigkeit mit dem so genannten Gründungszuschuss. Dieser hat seit dem 01. August 2006 sowohl das Überbrückungsgeld als auch den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) abgelöst hat.

Antragsteller müssen zunächst einmal die folgenden Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses erfüllen:

  • Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
  • Mindestens noch 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Mindestens einen Tag als Arbeitsloser gemeldet sein
  • Hauptberufliche Ausübung der Selbständigkeit

Zum ersten Punkt vielleicht noch eine Info. Im Internet liest man oft, dass Personen, die bereits nebenberuflich gearbeitet haben und ein Gewerbe angemeldet hatten, keine Förderung zusteht. Diese Aussage stimmt so nicht. Wichtig ist, dass man das Gewerbe nur nebenberuflich und zwar weniger als 15 Stunden pro Woche ausgeübt hat.

Leistungen

Die staatliche Förderung ist in meinen Augen durchaus gut. Selbstständige erhalten in einem Zeitraum von neun Monaten eine Förderung in Höhe ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Dieser liegt für Arbeitslose mit Kindern bei 67 % und für alle anderen bei 60 % des während der Beitragsphase erhaltenen Nettogehaltes. Zusätzlich packt das Arbeitsamt noch 300 Euro für die eigene soziale Absicherung drauf.

Beispiel: Wer 1.500 Euro netto verdient hat, erhält etwa 1.200 Euro als Gründungszuschuss.

Die Beiträge für Krankenversicherung (Versicherungsvergleich), Pflegeversicherung sowie private Arbeitslosenversicherung müssen Selbständige jedoch selber tragen und sollten sich auch rechtzeitig um die jeweiligen Anträge kümmern. War die Existenzgründung erfolgreich, können die 300 Euro sogar für maximal weitere sechs Monate bewilligt werden.

Ablauf und Antrag

Möchte man den Gründungszuschuss beantragen, benötigt man zunächst einmal einen Termin beim Arbeitsamt. Dort wird man dann mit dem ganzen Prozess vertraut gemacht und erhält mehrere Formulare und Aufgaben.

Business-Plan erstellen

Dem Antrag auf Gründungszuschuss wird nur entsprochen, wenn ein Business-Plan vorgelegt wurde, der die Tragfähigkeit des Unternehmens und Eignung des Antragstellers “belegt”. Nach meiner Erfahrung achtet das Arbeitsamt insbesondere auf die Finanzplanung und hakt hier auch bei den Beratungsgesprächen häufiger mal nach. Das Arbeitsamt erwartet dabei eine Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalbedarfs- & Finanzierungsplanung, Investitions- & Abschreibungsplanung und nicht zuletzt auch eine persönliche Finanzplanung.

Der erstellte Business-Plan wird nicht nur vom Arbeitsamt geprüft sondern muss vorher auch durch eine externe fachkundige Stelle begutachtet werden. Beim ersten Beratungsgespräch erhält man deshalb Formulare zur Einholung eines Gutachtens von einer fachkundigen Stelle. Hierzu gehören Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute oder Steuerberater. Die Wahl der fachkundigen Stelle obliegt dem Antragsteller. Ohne eine Bestätigung der Tragfähigkeit durch eine der fachkundigen Stellen kann man den Zuschuss nicht erhalten.

Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Der Gründungszuschuss ist direkt an den Anspruch auf Arbeitslosengeld gekoppelt. Entsprechend müssen Gründer sich, wenn Sie nicht aus der Arbeitslosigkeit gründen, vorher arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Die Bestätigung des Anspruchs muss ebenfalls dem Antrag auf Gründungszuschuss beigelegt werden. Wer aus einem Angestelltenverhältnis gründet, wäre also bspw. am 1. Oktober arbeitslos und ab dem 2. Oktober selbständig.

Bedenken muss man an dieser Stelle auch, dass Sperrzeiten wie beim Arbeitslosengeld auch auf den Gründungszuschuss übertragen werden. Aufgrund meiner eigenen Kündigung des Angestelltenverhätnisses erhalte ich den Gründungszuschuss bspw. erst ab Januar 2009 und somit 3 Monate nach Gründung. Positiv ist jedoch, dass der Anspruch nicht um 3 Monate gekürzt sondern lediglich verschoben wird.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld, die Erstellung des Plans und die Einholung des Gutachtens sind eigentlich die Hauptaufgaben zur Beantragung des Gründungszuschusses. Weiterhin muss man ein bisschen mit den einzelnen Fristen aufpassen und sollte am besten 3 bis 4 Monate vor der Gründung mit dem ersten Gang zum Arbeitsamt starten. Da man bei der Beantragung auch von anderen abhängig ist, macht ein bisschen mehr Zeit durchaus Sinn und schont die Nerven.

Die Betreuung und auch die Kritikfähigkeit meiner Ansprechpartner beim Arbeitsamt haben mich wirklich positiv beeindruckt. Der Ablauf ist zwar sehr bürokratisch und es wäre angenehmer nur einen Ansprechpartner anstatt drei bis vier für alle Schritte zu haben. Auf der anderen Seite habe ich jedoch von allen Ansprechpartnern viele nützliche Infos und Tipps erhalten, an die ich teilweise nicht gedacht habe.